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Allgemeine Geschäftsbedingungen f/d Front-Design + is Industrie-Schilder GmbH
 

§1 Geltungsbereich
1. Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, Nebenab-reden, Änderungen und Ergänzungen sind nicht gültig, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Diese Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferungen durchführen.


§2 Vertragsabschluss
1. Der Vertragsabschluss kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung zustande, die elektronisch erfolgen kann.
2.Angaben in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum, insbesondere einem Schreib- oder Rechenfehler beruhen, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die tatsächlich gewollte Erklärung.
3. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, ver-vielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
4. Abrufaufträge unterliegen, falls nichts anderes vereinbart wird, einer Annahmefrist von maximal zwölf Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die offene Restmenge zu berechnen und sie dem Auftraggeber zuzustellen oder sie auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch dann, falls die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Besteller über.


§3 Preise
1. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Umsatzsteuer und ab Werk. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Falls Listenpreise vorhanden sein sollten, gelten die Preise des zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreises.
2. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnlicher Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veran-lasst sind, werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.


§4 Lieferung, Lieferfrist
1. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder bei Lieferunmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wird.
2. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers; die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
3. Die vereinbarte Lieferfrist gilt immer nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Bei Überschreitung der Lieferfrist stehen dem Besteller die gesetzli-chen Ansprüche zu. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist einschließlich der Nachfrist ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, beschränkt.
4. Weitere Ansprüche des Käufers bestehen nicht, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


§5 Leistungsstörungen
1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeoblie-genheiten. Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der gelieferten Erzeugnisse sind unverzüglich innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Versand der Ware.
2. Branchenübliche und verfahrensbedingte Abweichungen der Ware in Ausführung und Material, speziell Stanz- und Schneidgenauigkeit, Tonwert und Qualität der Druckträger müssen wir uns vorbehalten. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
3. Wir fertigen nach Zeichnung, Druckvorlagen und Mustern, die vom Besteller geprüft und als Fertigungsunterlagen freigegeben sind. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haften wir nicht.
4. Die Haftung wird auch für den Fall ausgeschlossen, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden.
5. Ebenso wird die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.


§6 Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto. Voraussetzung für den Skontoabzug ist, dass der Besteller alle fälligen Rechnungsbeträge beglichen hat. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
2. Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Bei Verweigerung bleibt uns der Rücktritt vorbehalten.
3. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und / oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.


§7 Haftungsbeschränkung
1. Wir haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso gilt dies für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Abwesenheit einer Vertragsverletzung ist unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. In jedem Fall beträgt die maximale Haftung das Dreifache des jeweiligen konkreten Auftragswerts.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt ist unsere Haftung ausgeschlossen.


§8 Menschenrechtliche und Umweltbezogene Standards
1. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber Menschenrechten und Umweltaspekten bewusst. Als Teil unseres Engagements für ethisches und nachhaltiges Handeln haben wir klare Standards und Richtlinien entwickelt, die unsere Geschäftspraktiken in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen regeln. Sie können die aus-führlichen Informationen zu unseren Menschenrechts- und Umweltrichtlinien auf unserer Website www.fd-is-frontdesign.de/qualität/umwelt einsehen.


§9 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Bei Vertrags-verletzungen des Käufers einschließlich Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Des Weiteren hat uns der Besteller unverzüg-lich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand – auch bei Verarbeitung, Vermischung und Verbindung mit anderen Gegenständen – gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräuße-rung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.


§10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Wiesloch, einschließlich Klagen im Scheck-, Wechsel- und Urkundsverfahren.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

Wiesloch, 19. Oktober 2023


f/d Front-Design + IS Industrie-Schilder GmbH

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